Grundsätzlich ist es richtig, wenn die Polizei Präsenz auf unseren Straßen zeigt. Statt jedoch auf regelmäßige – und kostenträchtige – Streifen in den Stadtteilen zu setzen oder gar den guten alten Bezirksbeamten zu reaktivieren, scheint auch hier Aktion vor Kontinuität zu gehen. Ein Beispiel ist Köln. Dort kontrollierte die Polizei gestern hunderte Personen in einer Großaktion.
Der komplette U-Bahnhof Rudolfplatz war gegen 23 Uhr abgeriegelt worden, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Niemand durfte raus, bevor er sich nicht dreifach hat überprüfen lassen. Zuerst die normale Polizei, dann Fahrscheine und schließlich die Steuerfahndung. Mit mobilen Lesegeräten ausgestattete Finanzbeamte prüften nach dem Bericht, ob die Angehaltenen Steuerschulden haben. Wenn ja, sollen Pfändungen an Ort und Stelle gedroht haben. Außerdem soll es zahlreiche mobile Kontrollen im Stadtgebiet gegeben haben, an denen sich ebenfalls Finanzbeamte beteiligten.
Dass das Finanzamt sich an allgemeinen Personenkontrollen auf öffentlichen Plätzen beteiligt, ist für mich neu. Zwar ist die Steuerfahndung zur Identitätsfeststellung berechtigt. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob das auch uneingeschränkt bei verdachtsunabhängigen Kontrollen zulässig und verhältnismäßig ist. Immerhin sind die Menschen ja mit der U-Bahn unterwegs und nicht mit dem Auto. Bei Autofahrern kann man wegen der Kfz-Steuer mit einiger Anstrengung noch einen Anknüpfungspunkt für steuerliche Kontrollen sehen. Aber so einfach mal jeden Passanten ohne jeden Bezug zu einem steuerlichen Vorgang unter die Lupe nehmen, finde ich schon stark. Vielleicht findet sich ja ein Mutiger, der dagegen klagt.
Auch gerade vor dem Hintergrund, dass die Personaldecke bei den Finanzbehörden im Kontrollbereich dünn ist. Schließlich beschwert sich die die Politik unisono, dass Handwerker, Freiberufler und Unternehmen bis hinauf zu den Konzernen nur alle Jubeljahre mit einer ernsthaften Prüfung rechnen müssen. Da mutet es für mich schon seltsam an, wenn Steuerfahnder ihre Zeit nun auf der Straße mit der Suche nach Zufallstreffern verbringen. Wobei ohnehin davon auszugehen ist, dass die wenigsten amtsbekannten Steuerschuldner nennenswerte Bargeldsummen oder Wertsachen bei sich tragen. Und selbst wenn die Steuerfahndung mal jemandem ein nagelneues iPhone aus der Tasche zieht – nach Abzug des Personalaufwands und Verwertungskosten bleibt doch allenfalls ein Kleckerbetrag in der Kasse.
Ob es da am Ende nicht doch nur um den Showeffekt geht?