Twitter hat heute den Account @hannoverticker gesperrt. Es soll sich dabei um das Konto des rechtsgerichteten Vereins “Besseres Hannover” handeln, den das niedersächsische Innenministerium am 25. September 2012 verboten hat.
Die Polizeidirektion Hannover hat sich daraufhin an Twitter gewandt und gefordert, @hannoverticker sofort zu sperren. Zur Begründung weist die Polizei darauf hin, in der Verbotsverfügung werde die sofortige Schließung sämtlicher Benutzerkonten der Vereinigung "Besseres Hannover" in allen sozialen Netzwerken angeordnet.
Twitter hat das Schreiben der Polizeibehörde veröffentlicht und ist der Aufforderung heute nachgekommen. Das kann man als vorauseilenden Gehorsam empfinden, denn gegenüber dem in den USA ansässigen Unternehmen Twitter Inc. kann die deutsche Polizei erst mal allenfalls eine Bitte aussprechen.
Die Vollstreckung, zum Beispiel eine Verhängung von Zwangsgeldern, wäre ein Fall für die Rechtshilfe mit den USA. Diese läuft normalerweise reibungslos. Allerdings nur, wenn die US-Behörden was von Deutschland wollen. Umgekehrt dauert es oft endlos lang, bis amerikanische Behörden auf deutsche Gesuche reagieren – wenn sie es denn überhaupt tun. Da die USA ein grundlegend anderes Verständnis von Meinungsfreiheit haben, wäre es außerdem mehr als fraglich, ob man bereit ist, die Schließungswünsche aus Niedersachsen in den USA umzusetzen.
Allerdings kommt Twitter der Aufforderung aus Hannover nur teilweise nach. @hannoverticker ist nämlich außerhalb Deutschlands weiter abrufbar. Auch in Deutschland können die Tweets gelesen werden. Man braucht nur die Ländereinstellungen bei Twitter auf ein anderes Land zu ändern.
Der Umgang mit dem rechen Twitter-Konto ist laut Süddeutscher Zeitung der erste bekannte Anwendungsfall für Twitters neue Linie im Umgang mit Polizeibehörden. Danach will das Unternehmen offiziellen Sperranordnungen zwar nachgeben, aber nur im betreffenden Land.
Es wird sicher interessant, ob die Polizeidirektion Hannover sich das gefallen lässt. Und was sie gegebenenfalls zu tun gedenkt.