Vor kurzem habe ich von einer Polizeibeamtin erzählt, die sich an die Stelle eines Richters setzt. Jedenfalls erweckt sie im Brief an einen Mandanten den Eindruck, sie könne nicht nur eine erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke und Fotos) anordnen. Sondern auch eine Speichelprobe, damit das DNA-Muster meines Mandanten in der Wiesbadener Zentralkartei gespeichert werden kann.
Richtig ist, dass man einer Speichel- oder Blutprobe freiwillig zustimmen kann. Aber auch nur schriftlich. Leistet man freiwillig keine Unterschrift, hat die Polizei überhaupt keine eigene Kompetenz, die Probe durchzusetzen. Vielmehr muss ein Richter entscheiden.
Ich habe mich über das Schreiben etwas aufgeregt, weil es dem Bürger eine Pflicht gegenüber der Polizei vorgaukelt, die er so nicht hat. Immerhin fällt die Antwort auf meine Beschwerde versöhnlich aus. Die Polizistin schreibt:
Vielen Dank für den Hinweis. Sie haben Recht, die Entnahme der DNA-Probe ist nicht mit der Anordnung der ED-Behandlung in Verbindung zu setzen. Sie beruht auf freiwilliger Basis und darüber hinaus kann durch mich über die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht ein Beschluss zur Abnahme beantragt werden.
Ich interpretiere die mal so, dass die Beamtin künftig keine Speichelproben mehr “anordnet”.
Besonders erfreulich finde ich aber, dass es sogar in der Sache selbst Bewegung gibt. Nach “erneuter Prüfung” sieht die Polizei nämlich überhaupt keine Notwendigkeit mehr, die DNA meines Mandanten speichern zu lassen. Es wird also auch kein Antrag bei Gericht gestellt.
Und sogar auf die Fotos und Fingerabdrücke, welche die Polizei selbst hätte anordnen dürfen, wird laut dem Schreiben nun ausdrücklich verzichtet.