Erfordernisse

Ich vergleiche die Polizei ja ungern mit Abzockern. Zum Beispiel solchen, die uns Abofallen andrehen. Aber bei dem Schreiben, das eine Düsseldorfer Kommissarin offenbar an Bürger zu richten pflegt, halte ich die Analogie durchaus für angemessen. Nicht, dass die Dame meinem Mandanten Geld aus der Tasche leiern möchte. Ihr geht es um eine DNA-Probe. Mit den Abzockern gemeinsam hat die Dame aber die Dreistigkeit, mit der ans Werk gegangen wird.

Es geht um eine erkennungsdienstliche Behandlung. Weil gegen meinen Mandanten einige Ermittlungsverfahren liefen, sollen ihm nun Fingerabdrücke abgenommen werden. Außerdem möchte die Polizei Fotos von ihm anfertigen. Das Ganze geschieht aus präventiven Gründen. Die Daten sollen also gespeichert werden, um meinen Mandanten bei künftigen Verfahren “als Tatverdächtigen ausschließen oder überführen zu können”, wie es in dem Schreiben so schön heißt.

So weit, so gut. Es ist das Recht der Polizei, so eine ED-Behandlung anzuordnen. Mein Mandant wird dagegen klagen, aber das ist ein anderes Thema. Allerdings belässt es die Kommissarin nicht dabei. Sie verlangt auch die Abgabe einer Speichelprobe. Aus ihrem Schreiben:

Sie wurden zuletzt erkennungsdienstlich behandelt, bisher wurde keine DNA-Probe von Ihnen abgegeben. Deshalb erachte ich die Fertigung von Fotos und Fingerabdrücken unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften für erforderlich, verhältnismäßig und geeignet. Aufgrund der Ihnen zur Last gelegten Straftat gelten die gleichen Erfordernisse auch für die Entnahme DNA-Materials.

Der Treppenwitz an der ganzen Geschichte ist, dass die Frau “Vorschriften” zwar erwähnt, sie aber missachtet. Die Abgabe einer DNA-Probe gehört schon mal gar nicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung im engeren Sinn. Weit schlimmer ist aber, dass die Polizei überhaupt nicht die Kompetenz hat, aus präventiven Gründen eine DNA-Probe anzuordnen, so wie es hier geschieht.

Eine DNA-Probe darf einzig und allein ein Richter anordnen. Selbst er muss eingehend begründen, warum die Probe erforderlich ist, zum Beispiel weil von dem Betroffenen weitere Straftaten zu erwarten sind.

Die Kommissarin könnte meinen Mandanten höchstens darum bitten, freiwillig eine DNA-Probe abzugeben. Das ist möglich, wenn der Betroffene darüber belehrt wird, dass er nicht dazu verpflichtet ist, und eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Stattdessen erzählt die Polizistin was von gesetzlichen  “Erfordernissen” und erweckt den Eindruck, als sei mein Mandant verpflichtet, ihrer “Anordnung” Folge zu leisten.

Man kann ja fast nur hoffen, dass die Beamtin in der Polizeischule einfach zu wenig aufgepasst hat. Alle anderen Erklärungen für so ein Verhalten wären nämlich weit weniger schmeichelhaft.

Mal sehen, wie sich der Polizeipräsident zu der Sache stellt.