Ein Franzose, der zu Unrecht mehr als sieben Jahre im Gefängnis saß, erhält knapp 800.000 Euro Schadensersatz vom Staat. Das Berufungsgericht in Rennes sprach ihm diese Summe zu. Eine 14-Jährige hatte fälschlicherweise behauptet, der Mann habe sie mehrfach vergewaltigt.
Im Jahr 2003 war der Betroffene zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Erst im Jahr 2008 erklärte die Frau, dass die Vorwürfe falsch waren. Der Mann will während seiner Haft Übergriffen ausgesetzt gewesen sein. Deshalb habe er sogar versucht, sich das Leben zu nehmen.
In Frankreich gilt die zugesprochene Summe nach Presseberichten als Rekordschmerzensgeld. In Deutschland würde ein derartiger Justizirrtum weit geringer “vergütet”. Denn bei uns gibt es zunächst mal nur pauschal 25 Euro für jeden Tag ungerechtfertigter Haft.
Bei den sieben Jahren und drei Monaten, die der Franzose eingesperrt war, käme man in Deutschland auf eine Entschädigung von 66.125 Euro. Daneben können aber noch konkrete Vermögensschäden geltend gemacht werden, zum Beispiel Verdienstausfall durch Verlust des Arbeitsplatzes.
Allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass die deutsche Justiz in solchen Fällen meist verbissen um jeden Cent feilscht. Entschädigungsprozesse werden regelmäßig zu einer Kraft- und Geduldsprobe, selbst wenn keine überzogenen Ansprüche gestellt werden. Betroffene empfinden das oft als zweite Bestrafung.