In Berlin erhält ein dreijähriges Mädchen 70 Euro Schmerzensgeld von einem Tattoo-Studio. Dem Kind waren Ohrlöcher gestochen worden, die aber nicht an der richtigen Stelle gewesen sein sollen. Außerdem soll das Mädchen Schmerzen gehabt haben.
Der vordergründige “Sieg”, vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen, könnte aber für die Eltern des Kindes noch nachteilige Konsequenzen haben. Ebenso für das Tattoo-Studio. Der Richter am Amtsgericht Berlin-Lichtenberg will die Akte nämlich an die Staatsanwaltschaft schicken. Diese soll prüfen, ob sich Eltern oder Ohrlochstecher wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.
Der Richter bezweifelt, dass die Eltern einer Dreijährigen dem Wohl des Kindes dienen, wenn sie so eine Behandlung zulassen. Das Mädchen soll sich die Ohrlöcher zum Geburtstag gewünscht haben. Ebenso ist natürlich die Frage, wieso ein Tattoo-Studio so jungen Menschen Ohrlöcher sticht.
Der Verband der Kinder- und Jugendärzte fordert bereits, das Mindestalter für derartige kosmetische Eingriffe auf 14 Jahre festzusetzen. Bei Piercings komme sogar noch eine höhere Altersgrenze in Betracht.
Der Fall weist auch Parallelen zum Beschneidungs-Urteil des Kölner Landgerichts auf. Die Kölner Richter haben Beschneidungen von Jungen für strafbar erklärt, sofern sie nicht medizinisch notwendig sind. Der wichtigste Unterschied ist, dass Ohrlochstechen für die Optik passiert, Beschneidungen aber meist einen religiösen Grund haben.
Ob nun die Schönheit und/oder der Glaube solche Eingriffe rechtfertigen können, ist Gegenstand der laufenden Debatte. Im letzteren Fall halte ich es – wie etwa die Mehrheit des Bundestages – zumindest für denkbar, im ersteren eher nicht.