Links 780 31.8.2012 „Die Funkzellenabfrage ist ein Lehrbuchbeispiel für die bei Strafverfolgern inzwischen übliche Methode, neue Befugnisse, die durch die Weiterentwicklung von Technologie möglich geworden sind, in Paragraphen hineinzuinterpretieren, deren Zweck niemals eine Massenerfassung der sozialen Aktivitäten von Menschen war“ „Gesunde Familien“ Soest: Polizei hat Zeit für privaten Massen-DNA-Test Fünf Fragen zum Leistungsschutzrecht Einstweilige Anordnung auf Rufnummernportierung Das Aus der Glühlampe rückt immer näher Schulweg ist 17 Meter zu kurz