Solche Telefonnotizen lese ich gerne:
Herr Staatsanwalt M. bittet um eine kurze Stellungnahme zur Sache, damit er das Verfahren einstellen kann.
Aus unserer Akte erfuhr ich schnell den Grund, warum der Staatsanwalt noch auf eine Stellungnahme wartete. Ich hatte sie noch nicht abgegeben. Das wiederum hatte einen einfachen Ursache. Auf meine Bitte, mir doch mal Akteneinsicht zu gewähren, hatte ich bislang noch nichts gehört.
Ohne die Akte zu kennen, ist es den weitaus meisten Fällen Harakiri, auch nur Pieps zu sagen. Allerdings ging es bei dieser Sache ohnehin nur um eine Bagatelle. Vielleicht war da ja was auf dem kurzen Dienstweg zu erreichen.
Ich rief also den Staatsanwalt zurück. Der hatte in der Zwischenzeit schon selbst gemerkt, warum ich noch nichts von mir hatte hören lassen. “Ich frage mich allerdings”, sagte der Staatsanwalt, “ob Sie die Akte überhaupt benötigen. Außer der sehr vagen Vermutung einer Zeugin, die noch nicht mal was gesehen hat, dass Ihr Mandant der Täter sein könnte, gibt es keinen einzigen Beweis.” Das klang vielversprechend.
“Wissen Sie was”, erklärte der Staatsanwalt, “wenn Sie mir jetzt am Telefon sagen, dass Ihr Mandant es nicht gewesen ist, mache ich den Vorgang zu.” Angesichts dieser Perspektive sah ich vom ehernen Grundsatz ab, mich nicht ohne Akteneinsicht zu äußern.
Auch wenn sich natürlich die Frage stellt, welches besondere Gewicht nun das schlichte Leugnen des Beschuldigten für die abschließende Entscheidung des Staatsanwalts hat. Normalerweise wird ja nicht allzu viel darauf gegeben, was ein Beschuldigter zu sagen hat. Zumal er ja sogar lügen darf.
Wie auch immer, der Staatsanwalt war zufrieden. Heute kam die Mitteilung, das Verfahren sei mangels Tatverdachts eingestellt.