Weil er sich über das Video einer Nachbarschaftsinitiative empörte, hat sich ein Hannoveraner Bezirksbürgermeister an die Staatsanwaltschaft gewandt. Diese sollte nicht nur ermitteln, sondern den Streifen möglichst direkt auf Youtube löschen. Empörte Anwohner und der Bezirksbürgermeister mutmaßten strafbare Gewaltverherrlichung.
Dabei war der Streifen sogar mit Hilfe der öffentlichen Hand finanziert. 1.500 Euro erhielt die Nachbarschaftsinitiative im Stadtteil Linden-Nord fürs Material, um mit Unterstützung von Schauspielschülern ein dortiges Problem zu thematisieren. Das Viertel, im Schatten der als “Die drei warmen Brüder” bekannten Kraftwerksschornsteine gelegen, und insbesondere die Limmerstraße sind eine Partylocation, die nur selten zur Ruhe kommt.
Vor allem auswärtige Veranstaltungs- und Kneipenbesucher sollen es sein, die immer wieder Probleme verursachen. Alkoholexzesse und Drogengeschäfte werden beklagt, ebenso wie Gewaltausbrüche und der schnöde Missbrauch des öffentlichen Straßenraums als Urinal.
Die Nachbarschaftsinitiative Linden-Nord hat sich der Thematik beherzt angenommen und ihren Film auf Youtube gestellt:
Die durchaus drastischen Bilder, die aber letztlich für mehr Rücksicht auf die Anwohner und untereinander werben sollen, riefen Bürger und den Bezirksbürgermeister auf den Plan. Der Politiker schaute offenbar ins Strafgesetzbuch und stieß auf den Paragrafen 131, der Gewaltverherrlichung und –verharmlosung unter Strafe stellt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Allerdings hat sich der zuständige Staatsanwalt in Hannover nicht von der allgemeinen Aufregung anstecken lassen. Er kam zu dem Ergebnis, eine strafrechtliche Relevanz des dargestellten Geschehens sei „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erkennbar”. Was im übrigen völlig korrekt ist, denn der Gewaltverherrlichungsparagraf ist für die ganzen harten Inhalte gemacht. Davon ist das Video meilenweit entfernt.
Und für Geschmacksfragen sind Staatsanwälte nicht zuständig.