In München hat eine Radiomoderatorin ihren Job verloren, weil sie einen unbedachten Spruch gemacht hat. An einem Samstag wandte sie sich an Zuhörer, die arbeiten mussten, und sagte: “Arbeit macht frei.” Da Hörer Anzeigen erstattet haben, ermittelt nun auch die Münchner Staatsanwaltschaft.
Der Senderchef bescheinigt der Moderatorin, sie habe sich vermutlich rein gar nichts gedacht. “Die Äußerung war raus, es war nichts mehr zu retten”, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Dass der Frau trotzdem gekündigt wurde, ist nachvollziehbar. Es gehört halt zu ihrem Job, sich auch mal was zu denken. Und einen Slogan aufzugreifen, der über dem Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz hing, ist halt nun mal faktisch ein No-go.
Jedenfalls kann ich es verstehen, dass der Sender sich nicht vorwerfen lassen will, auf dem rechten Auge blind zu sein. Auch wenn offensichtlich überhaupt nichts dafür spricht, dass die Moderatorin mehr machen wollte als einen Kalauer in Richtung aller, die samstags arbeiten müssen.
Genau das sind aber die Punkte, welche die Staatsanwaltschaft München schnell zu einem eindeutigen Ergebnis kommen lassen wird. Nämlich, dass die Frau keine Volksverhetzung begangen hat.
Zunächst mal ist der Satz nicht per se verboten, im Gegensatz zu vielen nationalsozialistischen Symbolen oder auch Parolen. Auf jeden Falls fehlte der Moderatorin aber der Vorsatz, die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung verächtlich zu machen oder zu verleumden. Sie hat nämlich gar nicht dran gedacht, wenn die Darstellung stimmt. Überdies hätte sie in ihrer Unbedarftheit jedenfalls nicht “böswillig” gehandelt – auch diesen Umstand fordert das Gesetz.
Das Ermittlungsverfahren wird also mit einer Einstellung enden. Das ist auch gut so, denn das Gesetz will – zu recht – die Verherrlichung des Nationalsozialismus bestrafen. Nicht aber misslungene Scherze. Oder dahergeplapperten Unsinn.