Die Hinweise kamen anonym. Einmal will ein Polizeibeamter einen Tipp bekommen haben, in einem bestimmten Haus würden Drogen verkauft. Dann erschien eine Frau auf einer Polizeiwache des betreffenden Ortes. Sie bat darum, ihren Namen nicht sagen zu müssen. Was ihr großzügig gewährt wurde. Der Ex-Freund einer Freundin, sagte sie, handele mit Drogen. Dabei erwähnte sie, ein gewisser Michael im Ortsteil B. bewahre für den Dealer derzeit etwa ein halbes Kilo Marihuana auf.
Die Polizei stellte fest, dass in dem Haus, von dem der Polizist gehört hatte, ein Michael wohnt. Die Beamten entschlossen sich, mal etwas länger vor dem Haus zu parken. Klein ist das Gebäude nicht – es wohnen acht Parteien drin. Die Observation dauerte noch nicht lange, als zwei junge Männer vor die Tür kamen. Sie wurden kontrolliert. Und tatsächlich hatten doch beide einige Krümel Marihuana in den Taschen. Allerdings stritten die Betreffenden ab, in dem Haus Drogen gekauft zu haben. Aus welcher Wohnung sie kamen, wollten sie nicht sagen.
Für die Polizei ein klares Ergebnis. Sie notierte:
Die Angaben der anonymen Hinweisgeber konnten konkretisiert werden.
Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest der Ermittlungsrichter mal über diese Feststellung nachdenkt. Was hat sich denn konkretisiert? Eigentlich nichts. Man weiß noch nicht mal, ob die beiden Männer tatsächlich bei “Michael” waren. Es gibt ja noch sieben weitere Parteien. Überdies scheinen sie ja in dem Haus gerade kein Marihuana gekauft zu haben, sondern nur ihren Eigenbedarf dabei gehabt zu haben. Jedenfalls habe ich noch nicht gehört, dass Leute bei einem Dealer Mengen erwerben, die mit Müh und Not für einen laffen Joint reichen.
Aber entweder hat der Richter das nicht gesehen. Oder sich nicht drum gekümmert. Statt die Polizei zum Nachsitzen zu verdonnern und auf belastbaren Informationen zu beharren, nickte er den Durchsuchungsbeschluss ab. Der Erfolg der Durchsuchung war, nun ja, spärlich. Die Polizisten fanden in der Wohnung keine Betäubungsmittel. Aber dafür 275 Euro. Die erklärten sie kraft kriminalistischer Erfahrung flugs zum “Dealgeld”.
Aber selbst dem Staatsanwalt, der die Durchsuchung noch beantragt hatte, war das alles dann doch zu mager. Er ordnete die Rückgabe des Geldes an. Und wir kennen ein weiteres Beispiel dafür, wie unverletzlich die Wohnung heute tatsächlich noch ist.