Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat erstmals von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, überlange Gerichtsverfahren zu beanstanden. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg rügte eine Entscheidung, für die das Verwaltungsgericht Halle über zwei Jahre gebraucht hatte. Das sei unangemessen lang.
Eine Polizeibeamtin hatte gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revierkommissariat geklagt. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht wurde erst nach über zwei Jahren beendet. Zu lange, urteilte nun das Oberverwaltungsgericht. Das Verfahren sei weder schwierig noch sonderlich komplex gewesen. Von einer angemessenen Verhandlungsdauer, wie sie das Gesetz vorschreibt, könne keine Rede mehr sein.
Die Polizeibeamtin erhält nun eine finanzielle Entschädigung. Voraussetzung ist stets, dass der Betroffene sich rechtzeitig beim Gericht über die schleppende Arbeitsweise beschwert. Wer die Verfahrensdauer nicht rügt, kann später auch keine Entschädigung verlangen.
Die Regelung selbst ist relativ neu. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte beanstandet, dass die deutsche Justiz keine praktische Handhabe gegen zu langsame Gerichte bietet. Als Reaktion auf das Urteil wurde das Gesetz entsprechend ergänzt. Die Neuregelung ist seit Ende 2011 in Kraft.
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012, Aktenzeichen 7 KE 1/11