Die Polizei in Hannover gilt als führend im Bereich der Facebook-Fahndung. Nachdem ein erstes Projekt wegen Bedenken von Datenschützern eingestellt wurde, ist die Hannoveraner Polizei nun wieder auf Facebook aktiv. Ob die zuständigen Mitarbeiter aber die nötige Kompetenz für Social Media haben, ist nach einer Panne am Wochenende zumindest fraglich.
An sich haben es die Facebooker in Uniform sicher nur gut gemeint. Sie hatten zahlreiche Leserkommentare zu älteren Beiträgen auf der Polizei-Fanpage wahrgenommen. Dort wurde unisono vor einer Facebook-Präsenz gewarnt, die angeblich kinderpornografischen Inhalt hatte.
Statt jedoch zu ermitteln und Ergebnisse abzuwarten, traten die Polizeibeamten in einen direkten Dialog mit den Besuchern ihrer Fanpage. Sie ließen verlauten, gegen die Seite werde bereits vorgegangen, man bemühe sich um Löschung der Inhalte.
In dem Posting erwähnten die Beamten dann praktischerweise auch noch gleich den Namen der ins Gerede gekommenen Seite. Sie ließ sich so für jedermann in Sekundenschnelle googeln. Sofern sich tatsächlich illegales Material auf der Seite befunden hätte, hätte also ausgerechnet die Polizei einschlägig Interessierten den Weg gewiesen. Das ist im besten Fall dumm, im schlimmsten Fall sogar strafbar.
Allerdings hätten die Beamten vielleicht sowieso besser erst mal ihre zuständigen Kollegen arbeiten lassen sollen. Die Ermittler vom Landeskriminalamt stellten nämlich schon nach kurzer Zeit fest, dass auf der fraglichen Seite überhaupt keine strafbaren Inhalte zu finden sind. Somit gab es für die Polizei auch keinerlei Grund zum Einschreiten. Insbesondere die Ansage aus Hannover, man bemühe sich um Löschung der Inhalte, war somit ein krasser Fehlgriff.
Die Polizei zeigt sich mittlerweile bedingt einsichtig. Sie lässt erklären:
Um die Seite nicht zusätzlich interessant zu machen, würde die Polizeidirektion Hannover aus heutiger Sicht den Namen der verdächtigen Internet- oder Facebookseite nicht mehr benennen.
Aber auch diese Aussage geht am Kern vorbei. Es geht nicht darum, ob Seiten “interessant” gemacht wurden. Vielmehr sollte sich die Polizei fragen, wie sie es mit der Unschuldsvermutung und dem Zurückhaltungsgebot vereinbart, auf Facebook vorzupreschen, die Macher von Internetseiten zu diskreditieren und völlig unberechtigte Maßnahmen anzukündigen.
Hier hat die Polizei selbst an dem Pranger mitgebaut, den man jedenfalls von Seiten der Chefetage eigentlich unbedingt vermeiden möchte – und auch muss. Da stimmt es zumindest bedenklich, wenn die Polizei erklärt, sie werde auch nach dem Missgriff vom Wochenende weiter Kommentare auf ihrer Fanpage zulassen. Schließlich sei die “Interaktion” mit den Usern ein großer Vorteil.
Das mag sein, aber nur wenn kompetentes Personal vor den Rechnern sitzt.