Im bayerischen Neuschönau läutete die Kirchenglocke bisher jede Stunde. Rund um die Uhr. Künftig ist jedoch Schluss mit dem “Gebimmel zur Nachtzeit”, wie es ein Hotelier formuliert. Der Gastronom, dessen Hotel neben der Kirche steht, war vom durchgehenden Glockenläuten genervt und sah auch die Nachtruhe seiner Gäste gestört.
Auf eine schriftliche Klagedrohung hin knickte der örtliche Pfarrer ein. Ausschlaggebend war ein Lärmgutachten. Dieses ergab nach Angaben des Pfarrers, dass das Nachtläuten über den zulässigen Lärmgrenzwerten liegt.
Zwischen 22 und 6 Uhr bleibt die Kirche jetzt stumm. Der erste Glockenklang des Tages ist ein sogenannte Gebetsläuten. Dieses fällt, im Gegensatz zum Stundenläuten, nach Auffassung der meisten Gerichte trotz der frühen Stunde unter die Freiheit der Religionsausübung.