Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vermisst die Vorratsdatenspeicherung, weil es deswegen schwieriger sei, jene Leute zu erwischen, die online gegen Nationalspieler Mesut Özil gehetzt haben. In einem Interview bedauerte er, dass die Fahndung nach solchen Tätern kaum Erfolg verspreche, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gibt.
Was der Bundesinnenminister da macht, ist allerdings selbst Agitation und Propaganda. Wenn er – zu Recht – die rassistischen Sprüche über Özil für widerwärtig hält, darf man dennoch ein ähnliches Urteil auch über seine Worte fällen. Denn Friedrich, der es natürlich besser weiß, ignoriert mit seiner billligen Polemik die verfassungsrechtlichen Grenzen, innerhalb derer eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig ist.
Zunächst mal ist es keineswegs ausgemacht, dass die Polizei nicht auch mit normalen Fahndungsmethoden herausfinden kann, wer auf Twitter gegen Özil gehetzt hat. Sollten die Täter beim Anlegen des Accounts relevante Daten hinterlassen haben, können diese ausgewertet werden. Vielleicht haben die Spacken, allzuviel Intelligenz darf man ja wohl nicht vermuten, ihre echte IP-Adresse übermittelt. Diese könnte dann aber schon Twitter zur Verfügung stellen. Mittels der heute schon üblichen Speicherfristen bei den Providern wäre es durchaus noch möglich, an den Anschluss heranzukommen.
Sollten die Täter aber zum Beispiel ihre IP-Adresse verschleiert haben, würde auch die Vorratsdatenspeicherung nichts helfen. Denn es bestünde dann keine Möglichkeit, die vorhandenen Daten auf einen konkreten Anschluss zurück zu verfolgen. Die Halde mit allen unseren Kommunikationsdaten wäre zwar da, aber für diesen Fall unergiebig.
Überdies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Verbot der Vorratsdatenspeicherung klipp und klar deutlich gemacht, dass Vorratsdaten grundsätzlich nur verwendet werden dürfen, wenn es um schwere und schwerste Strafaten geht. Oder Leib und Leben von Menschen akut gefährdet sind. Beides ist nicht der Fall, wenn irgendwelche Idioten auf Twitter jemanden beleidigen, selbst wenn es ein Nationalspieler ist.
Die Äußerungen des Innenministers zeigen wieder einmal, wofür die Vorratsdatenspeicherung eigentlich eingesetzt werden soll. Es geht ihren Befürwortern nicht um Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Die Vorratsdatenspeicherung soll vielmehr als universelles Fahndungsinstrument eingesetzt dienen, auch wenn es nur um Enkeltricks, ebay-Schummeleien und den Ehrenschutz geht.
Was Friedrich verlangt, ist nach derzeitiger Lage ein Verfassungsbruch, und das aus gutem Grund. Aber wer halt die totale Datenhoheit über uns möchte, den schreckt eben kaum noch was ab – auch wenn die Menschen für dumm verkauft werden. Ich erlaube mir, das ebenfalls widerwärtig zu finden.