In Münster ist ein Strafverteidiger im Gerichtssaal verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, einem Zeugen 50.000 Euro für eine Falschaussage geboten zu haben. Die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft mit dem Rechtsanwalt umgeht, wirft Fragen auf.
Es fängt schon damit an, dass es Tipps an die Medien gegeben haben soll. Die Osnabrücker Zeitung berichtet, unter anderem sei das WDR-Landesstudio in Münster informiert gewesen. Der Sender schickte ein Kamerateam, das die Verhaftung des Juristen filmte.
Zwar wird die Hauptverhandlung, in welcher der Anwalt gerade verteidigte, zu dem Zeitpunkt schon unterbrochen gewesen sein. Somit waren Filmaufnahmen im Gerichtssaal, wo die Handschellen klickten, jedenfalls nicht gesetzlich verboten. Es ist aber schon auffällig, wie sich ein beteiligter Staatsanwalt in dem Film martialisch an die Wachtmeister wendet, um noch an das Handy des Verhafteten zu kommen, gleichzeitig aber offenbar keine Probleme damit hat, dass dies alles vor laufenden Kameras stattfindet.
Das Ganze riecht nach bewusster Inszenierung, um dem Strafverteidiger eine möglichst große Packung mitzugeben. Nicht nur wegen der Kameras, sondern auch wegen des gewählten Ortes. Welche Notwendigkeit gab es für die Staatsanwaltschaft, den Anwalt im Gerichtssaal festzunehmen, also an jenem Ort, der größtmögliche Bloßstellung garantiert? Da der Verteidiger offenbar völlig ahnungslos war, wäre die Maßnahme problemlos diskreter möglich gewesen. Etwa im Büro des Verteidigers. Oder von mir aus auch bei ihm zu Hause.
Dass sich der verantwortliche Staatsanwalt mitten in der Verhandlung erhebt und die Festnahme verkündet, indem er von einem Blatt abliest wie bei einem schlechten Plädoyer, spricht nach meiner Auffassung ohnehin für sich. Wie der Mann da steht und dem Beschuldigten vor den Augen aller Beteiligten und Medien seine Rechte verkündet, ist schlichtweg inszenierter sozialer Mord an dem Anwalt.
Welche Notwendigkeit besteht denn, dies alles quasi in der Öffentlichkeit zu tun, selbst wenn der Zugriff in einer Gerichtsverhandlung erfolgen muss? Direkt neben jedem Gerichtsaal liegt ein Beratungszimmer. Ein verantwortungsvoller Staatsanwalt hätte den Betroffenen zumindest dorthin gebeten, und kein vernünftiger Richter hätte dies unter Berufung auf sein “Hausrecht” verweigert.
Stattdessen ist offenbar viel daran gesetzt worden, sich im Lichte dieser Aktion zu sonnen. Das widerspricht jedenfalls den Vorgaben für Staatsanwälte. Deren Richtlinien schreiben klar vor, dass sie die Persönlichkeitsrechte Beschuldigter zu wahren haben und alles unterlassen müssen, was eine Vorverurteilung begünstigt. Gegenüber Medien sind Staatsanwälte außerdem zur Zurückhaltung verpflichtet, auch im Blick auf die Unschuldsvermutung.
In diesem Fall kommt hinzu, dass der Vorwurf gegen den Anwalt auf wackeligen Beinen ruht. Ein Zeuge soll von einem Geldangebot berichtet haben. Das kann auch schlicht erfunden sein. Oder später jedenfalls nicht beweisbar sein, weil Aussage gegen Aussage steht. Die Festnahme des Anwalts erinnert also gleich in mehrfacher Hinsicht an den Fall von Jörg Kachelmann. Auch Kachelmann wurde mit großer Inszenierung verhaftet und vorgeführt. Am Ende war er freizusprechen, weil ihm eine Schuld nicht nachgewiesen werde konnte – trotz etlicher Äußerungen von Staatsanwälten, die ihn sogar noch als Täter darstellten, als die vermeintlichen Beweise längst bröckelten.
Es ist beschämend, wie wenig die Justiz lernbereit ist. So lange man die Verantwortlichen aber nicht zur Rechenschaft ziehen kann, sondern diese – wie im Fall Kachelmann geschehen – auch noch die Karriereleiter hinauffallen, wird sich nichts ändern. Es bleibt dann nur, wenigstens den Applaus zu verweigern, wenn wieder eine Kachelmann-Schleife anläuft.