Urinieren in der Öffentlichkeit ist an sich verboten. Allerdings scheint es mittlerweile auch Ausnahmen zu geben – bei Verkehrskontrollen durch die Polizei. In Marl etwa setzt die Polizei neben dem bislang verwendeten Wischtest einen neuen Drogenschnelltest ein. Für den sollen angehaltene Autofahrer an Ort und Stelle in ein Testgefäß pinkeln.
Gegenüber dem bisherigen Wischtest, bei dem über die Stirn oder Handinnenfläche gerieben wird, soll die neue Methode wesentlich schneller arbeiten. Schon nach zwei statt 20 Minuten gebe der Teststreifen Auskunft über möglichen Drogenkonsum, berichtet die WAZ.
Allerdings ist es für nicht ganz unempfindsame Gemüter natürlich ein Unterschied, ob kurz mit einem Papierstreifen über ihre Haut gewischt wird oder ob sie in der Öffentlichkeit auf Kommando in einen Plastikbecher urinieren müssen.
Außerdem gibt es da ja auch einen physiologischen Unterschied zwischen Frauen und Männern, der es Frauen nicht unbedingt einfach macht, am Straßenrand Wasser zu lassen. Unabhängig davon weiß ich nicht, ob ich es als männlicher Polizist schon im eigenen Interesse aus Sorge um eine Anzeige wegen sexueller Belästigung wagen würde, eine Frau zu einer solchen Prozedur aufzufordern, so lange nicht zumindest ein brauchbarer Sichtschutz vorhanden ist.
Bei Männern wie Frauen stellt sich insgesamt die Frage, ob so ein Prozedere (noch) mit der Menschenwürde vereinbar ist. Der WAZ-Bericht weckt jedenfalls Zweifel. Im konkreten Fall geht es um einen Familienvater, der vor den Augen seiner Kinder aufgefordert wurde, die Hosen runterzulassen und das Geschäft hinter einem Container zu erledigen. Ansonsten werde er in Handschellen auf die Wache gebracht, vermutlich, um dort eine eine Blutprobe zu nehmen.
Immerhin, das sollte man wissen, gibt es keine Pflicht, an solchen Aktionen mitzuwirken. Polizeibeamte dürfen nicht darauf bestehen, dass ein Autofahrer einen Drogen- oder Alkoholtest mit sich machen lässt. Das folgt schon aus dem Grundsatz, dass niemand an seiner eigenen Überführung mitwirken muss.
Wer solche Maßnahmen also strikt verweigert, stellt die Beamten vor die Wahl. Entweder sie machen das volle Programm mit der Blutprobe. Das wiederum bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand, denn es muss ja nicht nur der Arzt kommen, sondern auch ein richterlicher Beschluss eingeholt werden (was allerdings gerne unterlassen wird). Oder die Beamten lassen den Kontrollierten fahren, ohne ihren wie auch immer ausgeprägten Anfangsverdacht zu überprüfen.
Ich persönlich hatte in fast 30 Jahren als Autofahrer erst zwei Mal das Vergnügen, mit Polizisten über solche Tests zu diskutieren. Einmal sollte ich pusten, beim anderen Mal einen Wischtest mit mir machen lassen. Ich lehnte in beiden Fällen freundlich, aber entschieden ab.
Natürlich kam dann auch die Drohung mit dem Polizeirevier, allerdings ohne die Handschellen. Hierzu habe ich nur gesagt, dass ich ein geduldiger Mensch bin und gerne gemeinsam mit den Beamten, die ja in der Zwischenzeit auch keine anderen Fahndungserfolge erzielen können, auf die Blutprobe warte, zumal ich mir über deren Ergebnis sehr sicher sei.
Ich durfte jeweils weiter fahren.