Ein Erotik-Laden im Untergeschoss des Münchner Hauptbahnhofs darf nun auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Stadtverwaltung hatte gemeint, das Geschäft verkaufe keinen “Reisebedarf”; deshalb müsse es sonntags geschlossen bleiben.
Das sehen die Richter am Verwaltungsgericht München anders. Für sie sind DVDs, Bücher, Zeitschriften, Magazine, Kondome, Cremes und Einwegkameras durchaus Reisebedarf – auf den möglicherweise erotischen Kontext kommt es nach Auffassung der Juristen nicht an. Deshalb erklärten sie gestern das Sonntagsverkaufsverbot für unwirksam.
Andere Gegenstände als die Genannten darf der Laden im Hauptbahnhof dagegen sonntags nicht anbieten. Dazu gehören etwa Spiele und Geschenkartikel, die es in dem Geschäft auch zu kaufen gibt.