Oft sind es die kleinen Dinge, welche biedere Bürger gegen die Polizei aufbringen. So zum Beispiel in Deggendorf. Am schönen Birkerlweg war die Autofahrerwelt bislang in Ordnung. Bis ein Polizeibeamter auf die Idee kam, Knöllchen an Autos zu hängen, die entgegen der Fahrtrichtung geparkt waren – obwohl das definitiv niemanden störte.
Die Anwohner wissen mittlerweile, dass die Straßenverkehrsordnung Parken entgegen der Fahrtrichtung untersagt. Sachlich gehen die Verwarnungen über 15 Euro also in Ordnung. Was die Menschen Am Birkerlweg jedoch nicht verstehen: Jahrelang haben sie unbeanstandet “falsch” geparkt, hätte man sie nicht zumindest vorwarnen können, dass diese kleine Verkehrssünde künftig kostet?
Eine berechtigte Frage, welche der Deggendorfer Polizeisprecher gegenüber der Passauer Neuen Presse auf bemerkenswert Art und Weise beantwortete. "Was hätten wir denn tun sollen?", zitiert die Zeitung den Beamten. Eine "Gelbe Karte" ohne Gebühr gebe es einfach nicht. "Bei einer Verwarnung sind eben die 15 Euro mit dabei."
Oft sind es nicht nur die ganz kleinen Dinge, welche biedere Bürger gegen die Polizei aufbringen. Sondern darüber hinaus, wie das Polizeihandeln als schier unausweichlich verkauft wird. Was der Polizeisprecher sagt, ist nämlich falsch.
In Bußgeldsachen gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, ein Beamter kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch entscheiden, dass er eine Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt. Überdies hat er natürlich stets die Möglichkeit, es bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen. Einen Kassierzwang, wie ihn der Polizeisprecher behauptet, gibt es nicht.
Ansonsten wären ja auch sogenannte “Einführungswochen” unzulässig, wie man sie von Polizeibehörden kennt, die mehr von Bürgernähe halten. Sofern sich zum Beispiel Tempobeschränkungen ändern, wird ja andernorts gern zunächst informiert – und erst nach einer Umgewöhnungszeit kassiert.
Nur in Deggendorf geht das angeblich nicht? Die Anwohner am Birkerlweg dürfen sich nach meiner Meinung nun doppelt verschaukelt fühlen.