Nur mit einer “Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung” können sich Vereine und Verbände Zuwendungen aus dem Bundesprogramm “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” sichern, mit dem das Familienministerium Akzente gegen Rechts setzen will. Die Extremismusklausel stößt nun auch auf juristischen Widerstand. Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte das Zwangsbekenntnis zum Grundgesetz heute für rechtswidrig.
Das Gericht verhandelte die Klage eines gemeinnützigen Vereins. Diesem war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600,00 Euro zugebilligt worden. Die Unterstützung war allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Verein eine als Formblatt beigefügte Erklärung unterzeichnet.
In dieser Erklärung sollte der Verein nicht nur erklären, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet . Der Verein sollte darüber hinaus bestätigen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen und Referenten sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Außerdem war die Verpflichtung enthalten, nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass der Verein extremistische Strukturen unterstützt.
Der Verein sah einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Außerdem werde durch so einen Bekenntniszwang Misstrauen gesät. Überdies würde Bespitzelung Tür und Tor geöffnet.
Das Verwaltungsgericht Dresden sah die gesamte Klausel nach Angaben der Pressestelle als nichtig an. Das Urteil liegt nicht schriftlich vor, so dass die genaue Argumentationslinie des Gerichts derzeit nur teilweise bekannt ist. Die Klausel, wonach der Verein auch Verantwortung für Dritte übernimmt, hält das Gericht laut offizieller Mitteilung jedenfalls für zu unbestimmt. Überdies werde nicht klar, wie sich der Verein konkret verhalten solle.
Die Extremismusklausel war schon vorher auf harsche Kritik gestoßen. Die SPD spricht zum Beispiel davon, Initiativen gegen Rechtsextremismus müssten vom Gedanken des Vertrauens getragen sein. Dies kehre Ministerin Schröder ins Gegenteil um. Indem sie ein aktives Bekenntnis verlange, stelle sie Engagement unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit.
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 25. April 2012, Aktenzeichen Az. 1 K 1755/11