Der schon länger schwelende Kompetenzstreit unter Strafverfolgern nimmt neue Dimensionen an. Während Kriminalbeamte mehr Befugnisse fordern, pochen Staatsanwälte auf ihren gesetzlichen Auftrag. Sollen Kriminalbeamte etwa Strafverfahren einstellen dürfen? So hat es der Duisburger Kriminaldirektor Rolf Jäger jetzt verlangt.
Nein, für so was sind erst mal wir da, hieß es jetzt einhellig beim 3. nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaftstag, veranstaltet vom Deutschen Richterbund in Mülheim. Die Polizei könne und dürfe nicht über rechtliche Fragen entscheiden, dafür sei sie zu oft politisch gelenkt. Wenn die Polizei allein eine Befugnis der Sachleitung bekomme, so heißt es, „gibt es nur noch eine bestimmte Art von Kriminalität“.
„Im Wahlkampf werden Einbruchsdiebstähle gerne aufgeklärt“, so ein Beispiel, „die andere Arbeit bleibt liegen.” Oder: Wenn ein Rauschgiftkommissariat, wie in Aachen wohl geschehen, keine Dienstfahrzeuge hat, gebe es auch keine entsprechenden Taten. Andererseits: „Die Polizei hat mehr Personal, ein umfangreiches Datennetzwerk, ist technisch besser ausgerüstet und hat einen riesigen Informationsvorsprung“, lobte der Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles voller Neid.
Um unmittelbar danach in Richtung von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zu kritisieren: „Wir sind das Armenhaus der Justiz!“ Die Staatsanwaltschaften hätten nur einen Anteil von 2,7 Prozent im Landeshaushalt.
Allerdings gab es auch Verständnis für die Kripo: „Da müssen sich Beamte kinderpornografische Bilder zu Beweissicherung anschauen – und sind frustriert, wenn wir das Verfahren aus rechtlichen Gründen einstellen“, berichtete ein Düsseldorfer Staatsanwältin. Dennoch sei das richtig. „Wir sind juristisch die Herren des Verfahrens“, so die Botschaft, „und wollen es auch bleiben!“ (pbd)