Persönlichkeitsrechte? Datenschutz? Viel kann die Polizeikommissarin und Spitzensportlerin Ariane Friedrich darüber in ihrer Ausbildung nicht gelernt haben. Sonst würde die Hochspringerin nicht auf die Idee kommen, die persönlichen Daten eines Mannes zu veröffentlichen, der ihr eine anzügliche Mail geschickt hat.
Doch genau das hat Friedrich getan. Den möglichen Absender einer Mail, der ihr ein Foto seines Geschlechtsteils angeboten hatte, stellte sie jetzt auf Facebook bloß. Sie nannte den Vornamen, Nachnamen und den Wohnort des Mannes. Außerdem stellte sie den Wortlaut der Mail ins Netz.
Man muss sich nur mal vorstellen, dass der Absender der Mail gefälscht ist. Das könnte dann sehr, sehr teuer für Frau Friedrich werden. Aber selbst wenn es tatsächlich den “Richtigen” trifft – was Friedrich zu beweisen hätte – , ist das An-den-Pranger-stellen unrechtmäßig. Wenn der Betroffene zum Anwalt geht, kann das immer noch ziemlich teuer und unangenehm für die Kommissarin werden.
In den Kommentaren weist ein Leser darauf hin, dass alleine telefonbuch.de für die betreffende Stadt zwei Personen gleichen Namens aufweist, auf die Friedrichs Eintrag passt. Ob sich die Sportlerin darüber im Klaren ist, was sie jedenfalls dem völlig Unbeteiligten antut?
Friedrich selbst bezeichnet ihren Schritt als ein “Herausnehmen aus der Anonymität”, der beweise, dass sie bereit sei, aktiv zu handeln. Wörtlich:
Es ist Zeit zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich. Nicht mehr und nicht wenger.
Aus meiner Sicht beweist das alles nur, dass Friedrich in der Polizeischule nicht richtig aufgepasst hat. Ein gutes Vorbild ist sie damit sicher nicht. Und was man davon halten soll, dass selbst eine Polizistin der Polizei offenbar nicht zutraut, ihren Job zu machen, ist noch eine ganz andere Frage. Strafanzeige will Friedrich laut den Berichten nämlich erst noch erstatten.