Eine aus Afrika stammende Mandantin, der ich vor Jahren mal geholfen habe, rief mich heute nachmittag an. Sie sei bei der Ausreise verhaftet worden. Wegen Verstoßes gegen das Ausländerrecht und Urkundenmissbrauch.
Mit dem Pass einer Freundin soll sie versucht haben, nach England zu reisen. Ich unterbrach sie mit dem Hinweis, dass doch sicher Polizeibeamte zuhören. Da ist es mitunter nicht so schlau, Details zu besprechen.
“Yes”, sagte sie, “but none of them speaks English.” Nanu, über diese Zeiten ist man bei der Bundespolizei doch mittlerweile hinaus. Ich konnte nicht mehr nachfragen, denn in dem Moment hörte ich eine männliche Stimme im Hintergrund. Was sie sprach, war eindeutig französisch.
Mir schwante langsam, dass meine Mandantin möglicherweise ein wichtiges Detail nicht erwähnt hatte. Sie saß keineswegs an einem deutschen Flughafen, sondern bei der Fremdenpolizei in Calais. Sie hatte vorgehabt, mit der Fähre überzusetzen.
Ich musste die Mandantin enttäuschen. Französisches Recht übersteigt meinen Horizont. Immerhin konnte ich noch von einem wirklich freundlichen Beamten erfahren, dass sie morgen einem Richter vorgeführt wird. Dabei wird ihr, so jedenfalls seine Angabe, ein Pflichtverteidiger gestellt.
Wir sind so verblieben, dass sie sich noch mal meldet, wenn sie mit ihrem Anwalt nicht zufrieden ist. Dann schaue ich mal, ob ich einen finde. Oder spätestens dann, wenn sie nach Deutschland zurückgeschickt wird. Hier dürfte der Ärger ohnehin weitergehen.