Das Schottern bei Castortransportern sorgte für heiße Debatten – auch im law blog. Jetzt gab es auch eine Verurteilung. Allerdings nicht, weil der Angeklagte selbst am Gleisbett gegraben hat. Er hatte vielmehr einen Aufruf zum Schottern im Internet unterschrieben. Ein strafwürdiges Verhalten, befand nun das Landgericht Lüneburg.
Für die Richter stelle sich das Manifest als “Öffentliche Aufforderung zu Straftaten” dar, berichtet die taz. Lediglich bei der Strafhöhe wollte das Gericht was drehen. Es habe sich “um ein nachvollziehbares, zu billigendes gesellschaftliches Gesamtanliegen“ gehandelt. Deshalb reiche eine Geldstrafe aus, die mit 15 Tagessätzen denkbar niedrig ausfiel.
Interessant ist, dass es bisher nur zu einer einzigen Verurteilung gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Bericht gegen insgesamt 1.800 Beschuldigte ermittelt. Wer sich vom Aufruf distanzierte, also Reue zeigte, dessen Verfahren sei eingestellt worden. Teilweise hätten Beschuldigte auch Geldauflagen gezahlt.
Offenbar gab es aber auch eine ganz andere Möglichkeit, zu einer Verfahrenseinstellung zu kommen. Wer gegenüber den Ermittlern schwieg oder jedenfalls nicht einräumte, dass er sich selbst in die Online-Liste eingetragen hatte, dem konnte die Tat ohnehin nicht nachgewiesen werden. Grund: Die Organisatoren überprüften natürlich nicht gerichtsfest, wer nun tatsächlich Namen und Adresse in der Liste hinterließ.
Mal wieder ein Beleg dafür, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist, sich im Angesicht einer Beschuldigung allzu redselig zu verhalten.
(Danke an Martin M. für den Hinweis)