E WIE ERBÄRMLICH

Werbung muss in Grenzbereiche vorstoßen, wenn sie wahrgenommen werden will. Genau das haben bestimmt auch die Macher einer Kampagne des Stromanbieter E WIE EINFACH gedacht. Aber wer übers Limit geht, muss halt auch mit Kritik, Spott und Häme rechnen. Bei einem Spot der Firma geht es auf Youtube derzeit jedenfalls rund…

Der Clip zeigt ein attraktives Pärchen im Bett. Da das Video wohl vorhin auf privat geschaltet worden ist, hier ein alternativer Link zu Vimeo. Zum Inhalt: Sie wälzt sich herum und beklagt sich bei ihrem Partner. Der hat ein simples Rezept gegen Schlaflosigkeit. Eine derbe Kopfnuss, welche die Frau bewusstlos zusammenbrechen lässt. Alles eben E WIE EINFACH – oder doch nur sexistisch, gewaltverherrlichend und strunzdämlich? Letzteres meinen jedenfalls die meisten Kommentatoren auf Youtube.

Leser haben gefragt, ob der Spot nicht nur geschmacklos ist, sondern vielleicht auch strafbar ist. Einige Vorschläge für Straftatbestände, die erfüllt sein könnten: Beleidigung, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung. Ich sag’s in aller Kürze mal so: Ein Staatsanwalt müsste sich schon sehr verbiegen, um den Clip unter ein Strafgesetz zu zwängen. Das Strafrecht ist halt – zum Glück – nicht dafür da, alles Unerfreuliche aus der Welt zu schaffen. 

Gleiches gilt übrigens auch für den für den umstrittenen Kalender der Deutschen Polizeigewerkschaft (der Link führt zu allen Motiven).