Die katholische Kirche darf als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet werden – zumindest in der aktuell laufenden Debatte über die Missbrauchsfälle in dieser Religionsgemeinschaft. Ein Debatteneintrag mit so einer Aussage sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, befand nun eine Berliner Amtsrichterin. Sie lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Blogger Jörg Kantel ab, den die Staatsanwaltschaft wegen Gotteslästerung angeklagt hatte.
Kantel hatte die katholische Kirche in seinem Blog Schockwellenreiter als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet. Eine Beschimpfung vermochte die Richterin sicherlich noch zu erkennen. Aber eben nicht, dass die Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören – dies jedoch verlangt das Gesetz ausdrücklich.
Kantel zitiert aus dem Ablehnungsbeschluss des Amtsgerichts, es gäbe in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche. In diesem Zusammenhang sei auch durchaus Vertrauen erschüttert worden, insbesondere in die Institution »katholische Kirche«. Hieran sei die katholische Kirche aber eben nicht unschuldig, denn die öffentliche Diskussion sei bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle von Missbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.
Laut Kantel schildert die Richterin einige der schlimmsten Missbrauchsfälle, welche in letzter Zeit bekannt geworden sind. Vor diesem Hintergrund sei auch eine starke Äußerung wie dies Bloggers nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Meinungsfreiheit reicht in diesem Bereich also so weit, dass die katholische Kirche als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet werden darf.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.