Die noch im Handel erhältliche elektronische Zigarette ist nun doch möglicherweise ein Arzneimittel, vor dem NRW-Gesundheitminsterin Barbara Steffens (Grüne) warnen darf. Das ergibt sich aus dem aktuellen Beschluss der 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (AZ: 16 L 2043/11). Dorthin hatte sich eine Produktionsfirma der E-Zigarette mit dem Verlangen gewandt, der Ministerin die entsprechenden Behauptungen zu verbieten.
Das Ministerium hatte vor knapp einem Monat gemeldet: "Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant – Gesundheitsschäden zu befürchten". Am selben Tag hatte Steffens verfügt, das Produkt sei wegen des Nikotininhalts eine „Medizin“.
Diese Ansichten verstoßen nach Ansicht des Gerichts nicht gegen die Berufsfreiheit eines Herstellers. Das Ministerium, zuständig für Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, sei grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten und entsprechende Meinungen zu äußern.
Wenn Steffens die E-Zigarette für ein Arzneimittel halte, sei das jedenfalls „vertretbar“. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Hersteller kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. (pbd)