Wenn es um mögliche Drogensünder am Steuer geht, holen Führerscheinbehörden gern zum Rundumschlag aus. Um ein ärztliches Gutachten kommt der Betroffene sowieso nicht herum. Deshalb wird oft gern pauschal danach gefragt, ob die Gefahr besteht, dass der Autofahrer künftig wieder unter Drogeneinfluss fährt. Dieser weitgehende Gutachtenauftrag kann bei Cannabiskonsumenten rechtswidrig sein, stellt das Verwaltungsgericht Neustadt in einem aktuellen Beschluss fest.
Die Blutprobe eines Autofahrers ergab eine verhältnismäßig geringe Menge Marihuanawirkstoff im Blut. Das Straßenverkehrsamt forderte ihn auf, innerhalb einer Frist ein Gutachten vorzulegen. Die Ärzte sollten sagen, ob sich der Betroffene wieder nach dem Konsum von Betäubungsmitteln ans Steuer setzen wird.
Der Autofahrer verweigerte das Gutachten. Die Behörde entzog ihm darauf mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Dagegen legte der Betroffene einen Eilantrag ein, dem das Verwaltungsgericht Neustadt stattgab.
Die Richter halten ein Gutachten zwar für erforderlich. Allerdings konnten sie der Akte keine Indizien dafür entnehmen, dass der Betroffene außer Cannabis auch noch andere Drogen konsumiert. Die Vorschriften lassen aber nur eine “anlassbezogene” Untersuchung zu. Hieraus schließt das Verwaltungsgericht Neustadt, dass sich das Gutachten mangels anderer Verdachtsmomente nur auf Cannabis beziehen durfte. Die Behörde hatte ihre Frage also zu allgemein gestellt.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.12.2011, Aktenzeichen 1 L 1125/11.NW