Wir träumen zwar von Taschen voller Geld, dabei kann schon ein mehr oder minder mickeriges Bündel Bares Anlass für Ärger sein. Geht der Bürger nämlich auf Reisen, sieht der Staat in ihm nicht nur einen Touristen oder Geschäftsmann – sondern auch einen potentiellen Straftäter. Führt die Reise über die Landesgrenze, gilt für Bargeld und vergleichbare Zahlungsmittel eine Meldepflicht. Und zwar ab 10.000 Euro. Die Nichtbeachtung kann teuer werden, wie jetzt einer meiner Mandanten feststellen darf.
Der Zöllner am Frankfurter Flughafen durchsuchte die Taschen meines Mandanten, der von außerhalb der EU eingeflogen war. Dabei kamen knapp 20.000 Euro Bargeld zu Tage. An sich wäre der Mandant verpflichtet gewesen, das Bargeld schriftlich auf einem speziellen Formular zu deklarieren, bevor er an den Zollschalter tritt. Dafür gibt es am Frankfurter Flughafen und anderen Airports ein spezielles Büro.
Wenn man mehr als 10.000 Euro Bargeld oder vergleichbare Zahlungsmittel aus einem anderen EU-Land mitbringt, reicht es übrigens aus, einen “roten Ausgang” zu nehmen und den Zollbeamten mündlich über das Geld zu informieren.
Immerhin ergab sich gegen meinen Mandanten nicht der Verdacht, dass sein Geld einen kriminellen Hintergrund hat. Ansonsten kann der Zoll die Summe nämlich gleich mal für ein paar Tage einbehalten, damit weitere Ermittlungen möglich sind.
Die Erleichterung schlug für meinen Mandanten aber doch noch in gelindes Entsetzen um. Er hat nämlich mittlerweile Post vom Hauptzollamt Darmstadt bekommen. Die Behörde hat gegen ihn ein Verfahren eingeleitet und kündigt an, ein Bußgeld zu verhängen.
Auch wenn mein Mandant wohl nur fahrlässig gehandelt habe, denke man an 2.500 Euro Bußgeld. Offenbar ist das Amt sogar der Meinung, die Summe sei besonders sozial. Denn der Sachbearbeiter betont, Zuwiderhandlungen könnten immerhin mit einer Strafe bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Mal sehen, ob wir auf einen Richter treffen, der zwischen möglichem Vergehen (auch da haben wir noch was in petto) und Sühne die Schere nicht ganz so weit klaffen lässt. Einen kleinen Lichtblick gibt es schon mal: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall.