Es ging um abgekürzte Ladungsfristen, mögliche Zustellungsfehler und die Frage, ob man einen eilig anberaumten Termin nicht aus guten Gründen um ein paar Wochen verschiebt. Also etwas, was man sehr gut telefonisch besprechen kann – und wegen der Kürze der Zeit vielleicht auch muss.
Ich rief bei der Geschäftsstelle des Gerichts an und bat darum, mich mit der Richterin zu verbinden, die ich bislang gar nicht kenne. Das war aber nicht möglich, weil, so die Auskunft der Mitarbeiterin, “die Vorsitzende spontan keine Telefonate entgegennimmt”. Möglicherweise rufe sie aber zurück. Die Betonung lag auf möglicherweise.
Ich versuchte also meine Chancen zu erhöhen, indem ich der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle in kurzen Worten sagte, um was es ging. Außerdem bat ich um Rückruf.
Heute meldete sich dann wieder die Geschäftsstelle und ließ folgendes ausrichten:
Die Richterin möchte vorher genau per Fax wissen, was was Sie von ihr wollen, bevor sie zurückruft.
Das Fax habe ich dann auch gern diktiert. In Form eindeutiger Anträge, verbunden mit einer schönen Begründung. Wir sind jetzt also auf der formellen Schiene. Damit hat sich ein eventueller Rückruf der Richterin nun eigentlich auch erledigt. Aber vielleicht war das ja das Ziel.