Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Anwälte vor Gericht auch künftig eine Robe tragen müssen. In der Vergangenheit gab es, nicht nur in Berlin, immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Gerichten und Juristen, welche die schwarze Kutte für antiquert halten.
Die Berliner Anwaltskammer stellt nun fest, das Tragen einer Robe sei an den Berliner Gerichten “üblich”. Wer sich gegen diese Übung stelle, verstoße auch gegen das Berufsrecht. Sanktionen seien aber nur erforderlich, “wenn dadurch eine konkrete Gefahr für eine geordnete Rechtspflege, insbesondere eine Störung der für die Rechtsprechung erforderlichen Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität, entsteht.”
Mit anderen Worten: Die Kammer geht künftig gegen einen Robenverweigerer nur vor, wenn das Fehlen des Kleidungsstücks sich tatsächlich negativ auf das Verfahren auswirkt.
Fritz Teufel antwortete als Angeklagter in den Sechzigern auf die Aufforderung eines Richters, sich zu erheben, mit den Worten: “Wenn’s der Wahrheitsfindung dient.” So ähnlich dürfte es nun auch in Berlin mit der Robe sein. Ob der Anwalt nun in schwarzen Stoff gehüllt ist oder nicht, sollte die Atmosphäre einer Verhandlung ebenso wenig wie die Qualität der anwaltlichen Arbeit beeinflussen können. Jedenfalls dann, wenn der Richter sich einigermaßen zu zügeln vermag…
Die Diskussion im Vorstand der Anwaltskammer kann man hier nachlesen.