Das Album „Liebe ist für alle da“ der Gruppe Rammstein gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien. Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Indizierung aufgehoben. Schon im Eilverfahren hatte sich Rammstein letztes Jahr vorläufig gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchgesetzt. Geklagt hatte die Plattenfirma Universal Music GmbH.
Die Bundesprüfstelle hatte im November 2009 das gesamte Album “Liebe ist für alle da” indiziert. Sie hielt ein Bild im Booklet und das Lied „Ich tu dir weh“ für jugendgefährdend. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht und bestätigte damit im Wesentlichen seine Eilentscheidung vom Mai letzten Jahres. Schon seitdem war das Album wieder frei erhältlich.
Das Verwaltungsgericht meint im nun verkündeten Urteil, die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit der Gruppe Rammstein in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendige Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen Seite mit der Jugendgefährdung auf der anderen Seite sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Schon durch diese einseitige Bewertung sei die Indizierung hinfällig.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25. Oktober 2011, Aktenzeichen 22 K 8391/09