Dass Hotels und Fluggesellschaften mitunter einen robusten und mehr als fragwürdigen Umgang mit Minderheiten pflegen, kann man fast täglich in der Zeitung lesen. Vor allem Behinderte werden gern mal als Gäste zweiter Klasse behandelt – auch aus Sorge vor Beschwerden “normaler” Reisender.
Es kann aber auch Menschen treffen, die zumindest äußerlich eher unauffällig sein dürften. So etwa den Vorsitzenden der NPD. Dem erteilte ein Hotel Hausverbot, als er zu einem von seiner Frau gebuchten Wellness-Kurzurlaub anreisen wollte.
Begründung des Hotels: Die politische Überzeugung des unerwünschten Gastes sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten. Der NPD-Vorsitzende wendet hiergegen ein, er habe sich bei privaten Aufenthalten in Hotels nie gegenüber anderen Gästen politisch geäußert, und er wolle dies auch künftig nicht tun.
Bisher hat der Politiker vor den Gerichten verloren. Die Sache scheint dem Bundesgerichtshof aber nun offenbar wichtig genug, um mündlich über die Grenzen privater Hausverbote zu verhandeln. Am Freitag dieser Woche gibt es also einen Showdown vor dem höchsten deutschen Zivilgericht.
Ob der NPD-Vorsitzende für den Termin ein Hotelzimmer braucht und wie lange er danach suchte, ist nicht bekannt.