Betrüger haben sich anscheinend international tätige Anwaltskanzleien als Angriffsziele ausgesucht. Die Rechtsanwaltskammer Hamburg veröffentlicht den Erfahrungsbericht eines Anwalts, dessen Sozietät um rund eine halbe Million US-Dollar geprellt werden sollte.
Die “Vorarbeiten” sahen so aus:
Anfang September 2011 wurden wir über unser Shanghaier Büro von einem vermeintlich japanischen Unternehmen kontaktiert. Dieses gab an, eine Kaufpreisforderung in Höhe von ca. 1,9 Millionen USD gegen eine tatsächlich existierende Firma in Hannover zu haben. Es wurde eine Passkopie des Anfragers übermittelt.
Außerdem erhielten wir diverse Dokumente, die ihrem äußeren Anschein nach einen normalen kaufmännischen Vorgang zu dokumentieren schienen.
Bevor wir an den Gegner herantreten konnten, hatte die Mandantschaft
diesen bereits informiert. Der Gegner meldete sich daraufhin per Email, uns anzukündigen, dass er zur Vermeidung einer streitigen Auseinandersetzung in Kürze eine halbe Million USD an uns zahlen werde. Mit Email wurde uns sodann vom Schuldner bestätigt, dass die Zahlung „abgeschickt“ wurde und bei uns „abgegeben“ werden würde.
Die Anwälte waren aber vom Bundeskriminalamt, das wohl schon in vergleichbaren Fällen ermittelt, vorgewarnt. Sie kündigten sofort das Mandat, das wahrscheinlich ohnehin keines war. Ansonsten wäre es wahrscheinlich wie folgt gelaufen:
Wir erhalten einen Verrechnungsscheck über 500.000,00 USD, den wir zum Einzug geben und der uns bedingungsgemäß am nächsten Banktag gutgeschrieben wird („Eingang vorbehalten“). Sodann werden wir gebeten, wegen des dringenden Liquiditätsbedarfes der Mandantin den Fremdgeldbetrag schnellstmöglich an diese weiterzuleiten, dabei jedoch unser Honorar einzubehalten. Wenige Tage später käme der Rückscheck und wir säßen auf einem Schaden von einer halben Million USD.
Wer also einen Scheck auf dem eigenen Konto einlöst, darf sich zwar über den Eingang freuen, sollte sich aber nicht in Sicherheit wiegen. Zwar schreibt die eigene Bank den Scheckbetrag meist innerhalb von ein, zwei Tagen gut. Dies geschieht aber immer unter dem Vorbehalt, dass die Bank des Scheckausstellers das Geld tatsächlich überweist.
Platzt der Scheck, wird auch die Gutschrift auf dem eigenen Konto rückgängig gemacht. Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Scheckempfänger das vermeintlich erhaltene Geld vielleicht schon an Dritte gezahlt hat. Im Zweifel zahlt also der leichtgläubige Scheckempfänger zunächst die Zeche. Ob und von wem er sein Geld wiederkriegt, ist dann seine Sache.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich also von der eigenen Bank bestätigen, dass sie das Geld bekommen hat und die Gutschrift deshalb wasserdicht ist. Ich werde bei mir im Büro auch gleich noch mal darauf hinweisen…