Ich erzähle schon länger, dass Facebook bei der Polizei als Fahndungshilfe angekommen ist. Gerade im Bereich der Jugendkriminalität schauen Beamte gern auf die Pinnwände von Beschuldigten und Zeugen. Der Satz “Den kenne ich nicht, nie gesehen” geht dann bei einschlägigen Party- und Ausflugsfotos mitunter nach hinten los.
Ein anderes Beispiel, noch dazu aus dem eher harmlosen Bereich der Ordnungswidrigkeiten, kursiert derzeit im Netz. Da teilt die Polizei einer vermeintlichen Temposünderin mit, sie sei über Fotos auf der Facebook-Seite ihres Ehemannes als Fahrerin identifiziert worden. Der Ehemann ist der Halter des Wagens.
Das Schreiben (Quelle) sieht so aus:
Darf die Polizei so was überhaupt? Ja, lautet die Antwort jedenfalls im Fall Facebook. Sofern der Inhalt der Seiten öffentlich, wenn auch vielleicht nur für Facebook-Mitglieder, zugänglich ist, darf auch die Polizei drauf schauen. Das ist dann im Kern eine ganz normale Ermittlungsarbeit, die vom Auftrag der Polizei gedeckt ist.
Ein Beamter darf ja auch die Zeitung lesen. Nachbarn befragen. Oder sich sogar vor der Haustür der “Verdächtigen” auf die Lauer legen, um zu sehen, ob sie dem Messbild ähnlich sieht. So was war bisher durchaus auch üblich. Die Bezirksbeamten in Nordrhein-Westfalen verbringen einen guten Teil ihres Arbeitstages mit der Ermittlung von Temposündern.
Wie man sieht, macht Facebook für sie die Sache nicht nur einfacher. Sondern auch bequemer.