Partnerbörsen: Männer zahlen, Frauen nicht

Ausgesprochen pfiffig argumentierte der männliche Kunde eines Dating-Portals, der keine weiteren Mitgliedsbeiträge für die Partnersuche zahlen wollte. Der Mann hatte festgestellt, dass Frauen auf der Internetseite für die gleiche Leistung (Premium-Mitgliedschaft) nichts zahlen müssen, während er 99 Euro dafür auf den Tisch zu legen hatte.

Der Kunde sah darin eine geschlechtsbezogene Diskriminierung und somit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach seiner Auffassung war der Vertrag deshalb unwirksam. Eine Sicht, der sich das Amtsgericht Gießen, in Person eines männlichen Richters, nicht anschließen wollte.

Der Richter bejahte zwar eine Ungleichbehandlung, sah dafür aber einen sachlichen Grund. Durch eine kostenlose Mitgliedschaft gelockt, würden sich auf jeden Fall mehr Frauen anmelden. Das wiederum komme auch den männlichen Kunden der Plattform zugute. Hierdurch stehe den Männern “eine größere Auswahl an potentiellen Partnern” zur Verfügung.

Stillschweigend geht das Gericht offenbar davon aus, dass auf Singlebörsen meist ein Ungleichgewicht zugunsten von Frauen besteht. Vor diesem Hintergrund ist das Argument, die kostenlose Mitgliedschaft für Frauen führe zu einer Win-Win-Situation, nicht von der Hand zu weisen.

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 26. Mai 2011, Aktenzeichen 47 C 12/11 / via neubauerlaw.de