Die Strafsache Jörg Kachelmann ist zu Ende. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben ihre Revisionen zurückgenommen. Damit bleibt es nun endgültig beim Freispruch für den Wettermoderator.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim begründet ihre Entscheidung so:
Die Staatsanwaltschaft geht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe davon aus, dass die Durchführung der Revision vor dem Bundesgerichtshof keine genügenden Erfolgsaussichten bieten würde. Im Revisionsverfahren werden Urteile ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern kontrolliert. Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht.
Das Urteil sei sehr ausführlich begründet, heißt es weiter. Das Gericht komme mit nachvollziehbaren Argumenten zu dem Ergebnis, dass Kachelmanns Schuld nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden könne. Deshalb sei die Entscheidung "im Zweifel für den Angeklagten” richtig.
Dieser Auffassung schloss sich offensichtlich auch das vermeintliche Tatopfer an. Die Frau, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hat nach Presseberichten ebenfalls die Revision zurückgenommen.
Es spricht für die Staatsanwaltschaft Mannheim, nicht doch noch auf Biegen und Brechen ein anderes Ergebnis herbeiführen zu wollen. Es ist einer der wenigen Schritte der Anklagebehörde in diesem Verfahren, die man nicht kritisieren kann.