Für ein Mofa braucht man an sich keinen Führerschein. Trotzdem hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einem Mann aus Rheinhessen verboten, Mofa zu fahren. Sie hält ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen jedweder Art. Diese Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Mainz nun bestätigt.
Der Betroffene war schon als Autofahrer auffällig. Seine Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen, nachdem er in zahlreichen Fällen am Steuer seines Autos Verkehrsdelikte begangen hatte. Damit war aber keine Ruhe. Der Mann stieg aufs Mofa um – und wurde wieder straffällig. Unter anderem kassierte er Urteile wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Das nahm die Verkehrsbehörde zum Anlass, den Mofafahrer zum “Idiotentest” zu schicken. Ein Gutachten legte der Mann aber nicht vor, so dass ihn das Amt als ungeeignet einstufte. Ihm wurde daraufhin ausdrücklich verboten, Mofas zu lenken.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat sich die Behörde korrekt verhalten. Der Betroffene begehe seine Straftaten seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster, indem er durch gezieltes Verhalten den nachfolgenden Verkehr behindere. Dadurch entstünden immer wieder gefährliche Situationen.
Es sei auch nicht zu erwarten, dass sich das Verhalten des Klägers bessere. Das Gericht sieht dies schon durch einen Aufkleber belegt, den der Mann an sein Mofa gepappt hat: „Ich fahre so, um Sie zu nerven.“
Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen 3 K 718/11.MZ