Mieter müssen es akzeptieren, wenn der Vermieter funkbasierte Ablesesysteme für die Heizung einbauen will. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Eine Mieterin hatte sich gegen den Einbau der Geräte mit der Begründung gewehrt, sie wolle keinen Funkzähler. Die Entscheidung liegt zwar noch nicht schriftlich vor, aber sicherlich hat die Mieterin auch die bekannten datenschutzrechtlichen Bedenken gegen Funkzähler geäußert.
Der Bundesgerichtshof scheint die Bedenken jedoch nicht zu teilen. Er beanstandet nicht, dass die Vorinstanzen die funkbasierten Geräte als “Wohnwertverbesserung” eingestuft haben. Hervorgehoben wird in der bislang vorliegenden Pressemitteilung des Gerichts der Umstand, dass kein Ableser mehr die Wohnung betreten müsse. Das könne den Wert des Objekts steigern.
Der Mieter müsse den Austausch auch dann akzeptieren, wenn das alte Ablesesystem noch funktionsfähig sei.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. September 2011, Aktenzeichen VIII ZR 326/10