Aus einem Protokoll des Familiengerichts:
Nach Erörterung erklärt die Antragstellerin ausdrücklich zu Protokoll: Ich möchte nicht mehr geschieden werden. Ich will das alles nicht. Ich will wohl getrennt leben, aber ich will keine Scheidung. Dieses ist mein ausdrücklicher Wunsch. Ich nehme den Scheidungsantrag zurück und bevollmächtige meine Anwältin, für mich den Scheidungsantrag zurückzunehmen.
Ich war selbst nicht dabei, es soll in dem Termin aber hoch her gegangen sein. Am Ende ergriff die Anwältin der Antragstellerin wohl laut schimpfend die Flucht, weil sie die eigene Mandantin nicht mehr ertrug.
Hoffentlich hat sie an einen ausreichenden Vorschuss gedacht.