Verhandlungen über Bußgeldbescheide sind Massengeschäft. Also lästig. Das Amtsgericht Linz am Rhein praktiziert eine an Deutlichkeit nicht zu überbietende Methode, um Betroffene in Bußgeldverfahren nachdenklich zu stimmen. Nachdenklich darüber, ob es nicht vielleicht besser ist, auf eine Verhandlung über den Bußgeldbescheid zu verzichten und die Kröte zu schlucken.
Im Gerichtsjargon liest sich das so:
Ein unverhohlener Wink mit dem Zaunpfahl. Mach mir Arbeit, dafür wird es am Ende dann noch schlimmer für dich. Die Bejahung von Vorsatz rechtfertigt nämlich ein höheres Bußgeld, vielleicht sogar mehr Punkte. Und womöglich sogar ein Fahrverbot.
Ich tippe mal, dass bei dem Richter überdurchschnittlich viele Einsprüche vor der Verhandlung zurückgezogen werden. So hat er sein Ziel erreicht. Die Betroffenen aber werden kaum das Gefühl haben, dass man ihnen fair und unvoreingenommen begegnet. Das ist dann die Schattenseite.