Spiegel online berichtet über die Bemühungen der Hamburger Polizei, die Autobrandstiftungen unter Kontrolle zu bekommen. Unter anderem gibt es eine Einsatzgruppe “Brand”. Deren Mitarbeiter klingeln bei Personen von Interesse, betreten deren Wohnungen und führen “aufklärende” Gespräche. Dabei kann man offenbar sehr schnell ins Visier der Ordnungshüter geraten.
Autor Bruno Schrep malt plastisch den Fall eines jungen Kochs aus, der unversehens Besuch uniformierten Beamten erhält. Sein einziges Vergehen: Er war vor einiger Zeit in eine Polizeikontrolle geraten, hatte seinen Ausweis gezeigt – das war’s. Trotzdem muss er sich nun von den Polizisten, die unangemeldet an seiner Wohnungstür erscheinen, erzählen lassen, dass Brandstiftungen nicht nur Sachbeschädigung sind, sondern ein Verbrechenstatbestand. So nebenbei wirft einer der Beamten auch noch einen Blick in seine Küche, registriert aber nicht mehr als größere Mengen ungespültes Geschirr.
Rund 6.000 Personen sind laut Schrep neben dem Koch nur deshalb im Visier der Hamburger Fahnder, weil ihre Namen und Adressen bei nächtlichen Kontrollen in Hamburg notiert wurden. Sie müssen nun mit Hausbesuchen rechnen.
Leider erwähnt der Autor nicht, ob er die Polizei nach der Rechtsgrundlage für diese Datenbank gefragt hat.
Die Antwort wäre sicher interessant. Ich kann jedenfalls keine Rechtsgrundlage dafür finden, Namen und Adressen von Menschen nur deshalb massenhaft zu erfassen, weil sie bei Dunkelheit auf Hamburgs Straßen unterwegs sind. Dies ist – und es tut fast weh, das zu schreiben – ein völlig legales Verhalten. Zumindest so lange, wie nicht noch andere konkrete Umstände dazu kommen, die einen greifbaren Verdacht ergeben.
Wenn die Hamburger Polizei massenhaft die Personendaten Unverdächtiger speichert und auswertet, um diese Personen später zum Gegenstand von Polizeiarbeit zu machen, dürfte das schlicht rechtswidrig sein. Und zwar unabhängig von der Frage, ob die weiteren Ermittlungen mehr schlecht als recht als Kriminalitätsprophylaxe getarnt werden.
Vielleicht findet sich ja jemand, der in letzter Zeit von der Hamburger Polizei kontrolliert wurde und mitkriegte, dass seine Personendaten festgehalten wurden. So ein Betroffener könnte – wie jeder andere natürlich auch – nach dem Bundesdatenschutzgesetz Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind.
Für mich jedenfalls wäre es kein sonderlich angenehmer Gedanke, dass ich schon als quasi Verdächtiger im Polizeicomputer erfasst werde, bloß weil ich mich nach acht Uhr abends noch auf die Straße traue. Perfide wird das System ja spätestens dann, wenn sich die betroffenen Bürger nicht über den Hausbesuch freuen, sondern die Beamten weder in die Wohnung lassen noch mit ihnen reden.
Das alles ist zwar ihr gutes Recht. Aber erst eine nächtliche Polizeikontrolle und dann auch noch fehlende Bereitschaft, was über das eigene Privatleben zu sagen – wenn das nicht mal eine handfeste Maßnahme nach der Strafprozessordnung rechtfertigt. Überraschen würde es mich nicht.