Zu den beliebten Apps gehört blitzer.de – gleichermaßen erhältlich fürs iPhone und für Android. Das Programm bestimmt über das im Handy eingebaute GPS die aktuelle Position und greift dann auf eine Datenbank stationärer und mobiler Radarfallen zurück. Auch die Standorte mobiler Blitzer sind meist topaktuell, denn jeder Nutzer kann von unterwegs aus eine Überwachungsanlage melden. Praktischerweise geht das mit einem Klick.
Blitzer.de ist aus Sicht eines Autofahrers sicher praktisch, ebenso wie vergleichbare Apps oder die ja schon länger, wenn auch meist über Drittanbieter, erhältliche Warnsoftware für die meisten Navigationsgeräte. Dem offenkundigen “Nutzen” steht aber auch ein rechtliches Risiko gegenüber. Denn die Nutzung der App während der Fahrt dürfte gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung verboten sein. Darin heißt es:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Auch die Telefonapp zeigt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an. Bei stationären Blitzern kann man noch ein wenig darüber streiten, ob diese nicht als statische “Points of interest” (POI) geltend und somit gezeigt werden dürfen. Manche Navihersteller vertreten diese Auffassung. Ihre Geräte zeigen deshalb stationäre Radarfallen an. Bei den mobilen Radarfallen erübrigt sich aber die Diskussion. Blitzer.de und andere Warnapps erfüllen mit der Anzeige mobiler Tempokontrollen die Voraussetzungen der Vorschrift. Es ist also untersagt, mit angeschaltetem blitzer.de Auto zu fahren (es sei denn vielleicht, man deaktiviert die Warnung vor mobilen Radarfallen).
Die große Frage ist, ob die App vielleicht schon als “betriebsbereit” gilt, bloß weil sie auf dem Mobiltelefon installiert ist. Urteile zu der Frage gibt es noch nicht. Das Amtsgericht Lüdinghausen hat allerdings mal für einen mobilen Radarwarner entschieden, dieser sei nicht betriebsbereit, wenn er nicht per Batterie betrieben werden kann und die Polizei kein Stromkabel im Auto findet. Der Gedanke lässt sich allerdings nur schwer eins zu eins auf installierte Software übertragen – die startet ja nun mal mit einem Tastendruck.
Gegen eine Betriebsbereitschaft der ausgeschalteten App spricht jedenfalls, dass die Software nach ihrem Start etwas braucht, bis das GPS die Position lokalisiert hat. Ich meine deshalb, dass die App frühestens betriebsbereit im Sinne des Gesetzes ist, wenn sie (und das GPS) eingeschaltet wurde.
Da man das aber auch anders sehen kann, wird es früher oder später sich mal für jemanden kniffelig werden, wenn das Thema bei Polizisten auf dem Radar erscheint und sie anfangen, Smartphones von Autofahrern einfach so auf eine Blitzer-App zu filzen.
Mit anlasslosen Kontrollen, am besten noch bei jedem Angehaltenen, begäben sich die Beamten allerdings auf glattes Parkett. Denn es gibt keine Rechtsnorm, welche Polizisten generell gestattet, Smartphones auf Blitzer-Apps zu kontrollieren. Für eine Untersuchung müsste es zumindest einen Anfangsverdacht geben. Allein der Besitz eines solchen Telefons ist aber nicht verboten und deshalb auch nicht verdächtig.
Interessant wird es spätestens dann, wenn blitzer.de auf dem Smartphone des Beifahrers installiert ist. Hier ist die Straßenverkehrsordnung keineswegs eindeutig. Dem Wortlaut nach nimmt sie nur den Fahrer in die Pflicht. Ob und inwieweit der einem Beifahrer, der ja auch telefonieren darf, den Betrieb einer Blitzer-App untersagen muss oder überhaupt kann, ist eine offene Frage. Gerichte können das so oder auch anders sehen (und werden es wahrscheinlich auch).
Wer also mal in die unangenehme Situation kommt, dass sein Handy oder das des Beifahrers auf “betriebsbereite” Radarwarner untersucht werden soll, kann dem auf jeden Fall entschieden widersprechen und mit rechtlichen Schritten drohen. Zugegeben, das ist nicht jedermanns Sache, klappt aber mitunter ganz gut. Denn unnötigen Ärger wollen sich die wenigsten Polizisten einhandeln – gerade wenn sie sich in rechtliche Grauzonen wagen. Sie suchen sich dann oft lieber jemanden, der klaglos kuscht.
Ansonsten ist die Nutzung von blitzer.de übrigens völlig legal. Jedermann darf sich vor Antritt der Fahrt oder auch unterwegs außerhalb seines Autos mit der App darüber informieren, wo Radarfallen gemeldet sind.
Wird man während der Fahrt mit einer laufenden Blitzer-App erwischt, droht im schlimmsten Fall die Beschlagnahme und Vernichtung des Mobiltelefons. Für Radarwarner haben mehrere Gerichte bereits bestätigt, dass die Geräte eingezogen werden dürfen. Gleiches gilt auch für mobile Navigationssysteme mit zusätzlicher Blitzerwarnsoftware. Bei Smartphones wird die Justiz da wohl nicht plötzlich milde werden.
Ganz billig ist die Benutzung einer Blitzer-App im Auto übrigens nicht. Das Verwarnungsgeld beträgt mindestens 75 Euro Bußgeld. Außerdem bringt der Spaß vier vier Punkte in Flensburg.