Es ging um angebliche Urheberrechtsverletzungen. Diesmal war der Durchsuchungsbeschluss geradezu vorbildlich formuliert, zumindest was die Arbeitsanweisung an die Polizeibeamten anging. Sie sollten nach PCs, Laptops und externen Datenträgern suchen.
Mein Mandant war deshalb erstaunt, dass einer der Polizisten sich bei der Durchsuchung auch für ganz andere Dinge interessierte. Zum Beispiel das Geld im Portemonnaie meines Auftraggebers. Schein für Schein habe er gegen das Licht gehalten und das Geld misstrauisch beäugt. “Wenn wir schon mal da sind, gucken wir auch nach Falschgeld”, soll er gesagt haben.
Dann habe sich der Beamte den privaten Fotoalben meines Mandanten zugewandt und diese seelenruhig durchgeblättert. Auch hierfür habe er eine Erklärung gehabt: “Ich schaue nach, ob Sie vielleicht Kinderpornos besitzen.”
Dass er gar keinen Auftrag hatte, nach solchen “Beweismitteln” zu suchen, hat den Beamten wohl nicht interessiert. “Lassen Sie mich mal meine Arbeit machen, ich weiß schon, wie das geht.”
Mein Mandant hat die Prozedur wohl still erduldet. Ich weiß nicht, ob mir das gelungen wäre.