Ich zitiere aus einem Durchsuchungsbericht:
Die Wohnung war insgesamt sehr unordentlich und verschmutzt. Es lagen überall Sachen auf dem Boden verstreut. Die Wohnung war, insbesondere die Küche, schon längere Zeit keiner Reinigung oder Müllentsorgung mehr unterzogen worden.
Abgesehen dass man dies alles auf den von der Polizei geschossenen Fotos der Durchsuchung sehr gut selbst erkennen kann, frage ich mich, was solche Feststellungen letztlich für einen Sinn haben. Immerhin ging es hier nicht um den Verstoß gegen Hygienevorschriften, sondern um ein Internetdelikt.
Ob der Beschuldigte auf properen oder schmuddeligen 46 Quadratmetern lebt, tut da für die Wahrheitsfindung eigentlich nichts zur Sache. Dennoch sind polizeiliche Anmerkungen zur Sauberkeit in Durchsuchungsberichten eher die Regel denn die Ausnahme. Aber in gewisser Detailfreude seltsamerweise nur, wenn die Wohnung schmutzig ist.
Ein blitzsauberer Haushalt wird allenfalls ganz beiläufig erwähnt. Immerhin ein Signal dafür, was für Polizeibeamte eine erwähnenswerte Abweichung von der Norm ist. Obwohl man deshalb selbstverständlich längst noch nicht weiß, wie es bei ihnen zu Hause aussieht.