Haben Gefangene einen Anspruch auf Biokost? J–ein! Es gibt zwar keine generelle Genehmigung, aber die Forderung nach spezieller Nahrung aus ökologischem Anbau stößt beim nordrhein-westfälischen Justizminister nicht auf taube Ohren. Thomas Kutschaty (SPD) geht noch weiter: „Eine unüberbrückbare Hürde zur Beschaffung von Biokost in den Justizvollzugsanstalten sehe ich nicht“, sagte er auf Anfrage.
Der Minister folgt mit dieser Haltung weitgehend einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (1 Ws 186/11). Dessen 1. Strafsenat hatte sich mit dem Antrag eines Untersuchungshäftlings zu befassen. Der Mann verlangte, Bio- und Reformprodukte auf eigene Kosten einkaufen zu können. Er machte geltend, nur Speisen ohne künstliche Zusatzstoffe zu essen. Diese Ernährungsweise entspreche einer ganzheitlichen, antroposophischen Weltanschauung. Die Anstaltsleitung biete aber nur Lebensmittel mit überwiegend künstlichen Zusätze.
„Gefangene sind gesund zu ernähren“, befand das Oberlandesgericht. Schließlich bekämen sie auch aus medizinischen und religiösen Gründen eine besondere Verpflegung. Die Justizvollzugsanstalt müsse also für ein „erweitertes Nahrungsmittelangebot“ sorgen, aus dem der Häftling sich zumindest bei seinen eigenen Einkäufen bedienen kann. Käme nun solch ein „nicht ungewöhnlicher“ Antrag aus NRW-Gefängnissen, müsste sich der jeweilige Anstaltskaufmann darum kümmern und „bei Machbarkeit“ die Forderung auch erfüllen.
Die normale Verpflegung eines Gefangenen kostet das Land durchschnittlich täglich 2,30 Euro. In diesem Betrag sind die unterschiedlichen Speiseangebote (beispielsweise religiös bedingte und Krankenkost) enthalten. Die Art und Weise der Gefängnisversorgung mit Lebensmitteln wird durch eine „Verpflegungsordnung“ geregelt. Darin wird auch bestimmt, dass „Lebensmittel mittlerer Art und Güte zu beschaffen“ sind, der Speiseplan aber „im Rahmen der jeweiligen Marktlage möglichst abwechslungsreich zu gestalten ist“.
Die Küche der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen bot an einem willkürlich gewählten Tag im Juni zum Beispiel als Frühstück Hamburgerwurst, Brot, Margarine,Tee. Das Essen am Mittag bestand aus Möhreneintopf mit Mettwurst und das für den Abend aus Gouda-Käse, Brot, Margarine und Tee.
Falls Biokost im jeweiligen Gefängnis nicht zum privaten Einkauf durch den Gefangenen angeboten wird, soll die Anstalt nach den Vorgaben des Justizministers im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob sie Biokost besorgen kann. (pbd)