Hoffnung für gebeutelte Kunden der Firma Euroweb. Das Landgericht Düsseldorf geht zwar nach wie vor von einem wirksamen Vertrag über eine Internetpräsenz aus. Es bestätigt aber auch ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Euroweb-Kunden. Euroweb darf nach der Entscheidung des Gerichts ab der Kündigung nur den entgangenen Gewinn geltend machen. Der Firma gelang es aber nicht, das Landgericht von seiner Kostenstruktur zu überzeugen. Am Ende verlor Euroweb den Prozess.
Der Beklagte, ein gewerblicher Händler, hatte die Vorgeschichte des Vertrages so geschildert, wie man es von Euroweb-Kunden schon oft gehört hat. Ihm sei eine hochwertige Homepage versprochen worden. Außerdem sollte er als “Referenzkunde” gewonnen werden, so dass nur Hostingkosten anfallen.
Gelesen hatte der Firmeninhaber den Vertrag nicht – so stellt es das Landgericht Düsseldorf fest. Sonst hätte er wohl gemerkt, dass die auf ihn zukommenden Kosten etwas höher waren, als man das für reines Webhosting erwarten darf. Die Firma sollte neben einer Anschlussgebühr von 199 Euro noch mindestens drei Jahre lang monatlich 280 Euro netto zahlen.
Trotz der vom Beklagten behaupteten Umstände hält das Landgericht Düsseldorf den Vertrag für wirksam. Die Richter argumentieren altbekannt: Wer nicht liest, aber trotzdem unterschreibt, ist selbst schuld.
Im Anschluss an ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs bejaht das Landgericht Düsseldorf aber ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Euroweb-Kunden. Auch für die Zeit nach der Kündigung steht Euroweb das vereinbarte Entgelt zu. Aber das ist nur der Grundsatz. Denn Euroweb muss sich den Kostenvorteil dafür anrechnen lassen, dass der Kunde nicht mehr betreut werden muss. Juristen nennen das “ersparte Aufwendungen”. Um diese zu ermitteln, muss der Anbieter im Prinzip seine gesamte Kostenstruktur aufschlüsseln.
Das hat Euroweb vor dem Landgericht Düsseldorf auch versucht. Die Firma lieferte jede Menge Zahlen. So bezifferte sie die “Vertriebskosten” auf 1980 Euro. Das dürfte in etwa der Betrag sein, den der Euroweb-Vertreter als Provision erhält. Eine stattliche Summe, die auch ein wenig erklärt, wieso Euroweb-Außendienstler als hartnäckig gelten.
Das Webdesign habe 1874 Euro gekostet, hinzu kommen Kleckerbeträge fürs Einrichten, Registrieren und die Verwaltung der Domain.
Das Landgericht Düsseldorf nimmt die Zahlen zwar zur Kenntnis, kann aber wenig mit ihnen anfangen. Euroweb habe nicht ausreichend erklärt, aus welchen tatsächlichen Kostenpositionen sich die einzelnen Beträge zusammensetzen. Die Richter fordern eine konkrete und im Detail nachvollziehbare Kostenaufstellung für den Einzelfall. Eurowebs pauschale Zahlen akzeptierten sie deshalb nicht.
Wenn die Entscheidung Schule macht, wird Euroweb künftig also detailliert darlegen und beweisen müssen, was die eigenen Vertragsleistungen tatsächlich kosten. Für neuere Verträge könnte sich die Firma auch auf eine Gesetzesänderung stützen. Nach dieser kann der Anbieter fünf Prozent seines Honorars pauschal geltend machen, wenn er seine Kosten im einzelnen nicht darlegen kann oder will.
Unzufriedene Euroweb-Kunden wären aber wahrscheinlich sehr glücklich, wenn sie mit einer Abstandszahlung von einem Zwanzigstel der vereinbarten Kosten davonkämen.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 2011, Aktenzeichen 7 O 311/10