Vor einiger Zeit habe ich darüber geschrieben, dass Staatsanwälte und Richter oft Probleme haben, eine einfache Körperverletzung eine einfache Körperverletzung sein zu lassen. Da wird dann gern nach einem “gefährlichen Werkzeug” gesucht – und es irgendwie schon gefunden. Zuletzt musste der Bundesgerichtshof einschreiten und einem kreativen Landgericht erklären, dass Körperteile schon begrifflich keine “Werkzeuge” sein können.
Nach solchen Weihen strebt nun auch das Amtsgericht Köln. Dort war eine Frau angeklagt, die mit ihrer Friseur nicht einverstanden war. Im Rahmen des Streitgesprächs versetzte sie ihrer Haardesignerin einen Schlag mit der Handtasche gegen den Kopf. Das Amtsgericht wertete die Handtasche als gefährliches Werkzeug, weil sie mit Metallbügeln versehen war.
Nach diversen Presseberichten überlegt die Täterin, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das würde ich ihr auch dringend raten, schon damit wir für einen weiteren Alltagsgegenstand erfahren, ob dieser ein gefährliches Werkzeug sein kann. Bügel hin oder her, ich tippe auf nein.
Nachtrag: Es gibt auch den Killer-Rettich