Mein Mandant hat viel Zeit, und die verbringt er an seiner X-Box. Oder am Computer. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm einige USB-Sticks und Festplatten gefunden, auf denen sich die ursprünglich vorhandenen Daten rekonstruieren ließen und damit zu den früheren Eigentümern führten. Alle Datenträger stammten aus Wohnungseinbrüchen – und genau die will der Staatsanwalt jetzt meinem Mandanten anhängen.
Die Begründung klingt plausibel: Wer mehrere USB-Sticks und Festplatten besitzt, die aus Wohnungseinbrüchen stammen, muss der Einbrecher sein. Oder zumindest ein Hehler, was bei der Strafe dann kaum einen Unterschied macht.
Auf den zweiten Blick ist die Sache aber nicht ganz so klar. Immerhin hatte mein Mandant mehr als 50 USB-Sticks in seiner Wohnung. Und gut zwei Dutzend Festplatten. Alle nachweislich bespielt mit Programmen, Spielen, Musik und Filmen. Das meiste Zeug war nicht mit Straftaten in Verbindung zu bringen.
Well, sagt mein Mandant, ich tausche halt jede Menge Datenzeugs. Das läuft in Kneipen, Parks und mitten auf der Straße. Gibt’s du mir deinen Stick mit Sachen drauf, geb ich dir meinen. Hast du ‘ne Festplatte, kriegst du eine von mir. Sozusagen eine LAN-Party 0.5. Zurückgetauscht wird da logischerweise nicht, weil die Hardware sich vom Wert ja nichts tut.
Dass das so abgeht, weiß ich auch von anderen Mandanten. Die können wirklich aus jeder Hosentasche einen USB-Stick kramen. Deshalb halte ich es – im Gegensatz zum Staatsanwalt – für gar nicht mal so lächerlich, wie sich mein Mandant verteidigt.
Eine Anklage wird es wohl geben. Mal schauen, ob das Gericht etwas mehr Zugang zu jugendlichen Lebensstilen hat. Ein Argument wird sicher noch wichtig werden: Wenn mein Mandant ein Einbrecher oder Hehler ist, warum wurde nicht mal der Hauch von Diebesgut bei ihm gefunden, auf dem man keine Bits und Bytes speichern kann?