Kehrtwende: In Nordrhein-Westfalen gelten seit heute wieder höhere Eigenbedarfsgrenzen für Drogen. Beim Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabisprodukten und einem halben Gramm harter Drogen (Heroin, Kokain) können die Staatsanwaltschaften von der Strafverfolgung absehen.
Die neue rot-grüne Regierung macht damit eine Verschärfung rückgängig, die Ex-Ministerpräsident Jürgen Rütters (CDU) durchgesetzt hatte. Er reduzierte die Eigenbedarfsmenge bei Cannabis auf sechs Gramm, bei harten Drogen strich er sie ganz.
Allerdings bedeuten die neuen Obergrenzen keinen Freibrief. Die Staatsanwaltschaften entscheiden vielmehr nach eigenem Ermessen in jedem Einzelfall, ob es auch bei geringen Mengen zum Eigenbedarf nicht doch zu einer Anklage, einem Strafbefehl oder vielleicht zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage kommt.
Der Beschuldigte hat somit keinen Rechtsanspruch auf Straflosigkeit.
Bei Jugendlichen soll auch weiterhin jeder Drogenbesitz Folgen haben. Darauf hat Justizminister Thomas Kutschaty hingewiesen. Er will, dass jeder auffällige Jugendliche zumindest ein Aufklärungsseminar besuchen muss.